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Tag der Regionen

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22. Sept. - 08. Okt. 2023

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Regionale Kreisläufe

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in Sachsen-Anhalt

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in Sachsen-Anhalt

Am 25. September 2015 beschlossen die Staats- und Regierungschefs auf dem Nachhaltigkeitsgipfel der UNO in New York die Agenda 2030. Kern der Agenda sind die 17 Sustainable development Goals (SDGs) mit 169 Unterzielen. Ihr zugrunde liegen die Millenniumsentwicklungsziele (MDG Gipfel 2010) sowie die Ergebnisse der UN-Konferenz zu Nachhaltiger Entwicklung von 2012 (Rio+20-Konferenz).

Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wesentlicher Rahmen für die nationale Umsetzung der 2030-Agenda. Für den Fortschrittsbericht 2016 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Weiterentwicklung der Ziele und Indikatoren vorgesehen, die unter anderem die Ziele der 2030-Agenda einbezieht.

Zum Hintergrund: Mit Blick auf die großen globalen Herausforderungen wurde auf dem MDG-Gipfel 2010 (Millenium Development Goals)  beschlossen, eine Agenda für die Zeit nach dem Ablaufen der Millenniumsentwicklungsziele zu erarbeiten: die "Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung". Der Post-2015-Agenda sollten neben den Millenniumsentwicklungszielen auch die Ergebnisse der UN-Konferenz zu Nachhaltiger Entwicklung von 2012 (Rio+20-Konferenz) zugrunde liegen. Ende 2014 hat der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon einen Synthesebericht vorgelegt, der alle bis dahin erbrachten Beiträge zur Post-2015-Agenda zusammenfasst. Seit Anfang 2015 lief der zwischenstaatliche Verhandlungsprozess zur Post-2015-Agenda. Im September 2015 haben Staats- und Regierungschefs beim UN-Gipeltreffen die Post-2015-Agenda unter dem neuen Titel "Agenda 2030" beschlossen. Kern sind die 17 Sustainable development Goals (SDGs) mit 169 Unterzielen.

Frühere Resolutionen und Aktionsprogramme

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Ausgewählte Positionen der Zivilgesellschaft

Beschlüsse, Berichte, Arbeitspapiere

2015 fiel der Startschuss für das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das fünfjährige Programm (2015-2019) zielt darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Projekt in die Struktur zu bringen.

Das BNE-Weltaktionsprogramm leistet einen Beitrag zur Agenda 2030, die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und die 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung – die Sustainable Development Goals (SDGs) – umfasst. SDG-Unterziel 4.7: „Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.“

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Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sie sind als Teil einer neuen „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung darauf ausgerichtet, die Armut zu beseitigen, den Planeten zu schützen und Wohlstand für alle zu sichern. Jedes der 17 Ziele umfasst spezifische Zielvorgaben (insgesamt 169), die bis 2030 erreicht werden sollen. Die EU war eine treibende Kraft hinter der Annahme der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Im Reflexionspapier (2019) liegt der Schwerpunkt auf den wichtigsten politischen Grundlagen für die Nachhaltigkeitswende. Dazu gehören unter anderem der Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, die Korrektur der Ungleichgewichte in unserem Lebensmittelsystem, die zukunftssichere Gestaltung unserer Energieversorgung, unserer Gebäude und unserer Mobilität sowie die Gewährleistung einer gerechten Nachhaltigkeitswende, bei der niemand, auch keine Region, zurückgelassen wird. Im Fokus stehen auch die horizontalen Faktoren‚ die die Nachhaltigkeitswende unterstützen müssen, darunter Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung; Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb; verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, soziale Verantwortung von Unternehmen und neue Geschäftsmodelle; offener und auf Regeln basierter Handel: Politikgestaltung und -kohärenz auf allen Ebenen.
In dem Papier werden drei Szenarien vorgestellt, um die Diskussion über Folgemaßnahmen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung innerhalb der EU anzuregen. Diese Szenarien dienen der Veranschaulichung: Sie zielen darauf ab, verschiedene Ideen anzubieten und zu Diskussionen und zum Nachdenken anzuregen. Das letztendliche Ergebnis wäre wahrscheinlich eine Kombination bestimmter Elemente aus jedem Szenario. Die drei Szenarien sind:

  1. Eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, die als Richtschnur für alle Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen soll;
  2. Kontinuierliche Berücksichtigung der SDG in allen relevanten EU-Politikbereichen durch die Kommission, ohne Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Handeln:
  3. Stärkere Fokussierung auf das auswärtige Handeln bei gleichzeitiger Konsolidierung der derzeitigen Nachhaltigkeitsbestrebungen auf EU-Ebene.

Beschlüsse, Berichte, Arbeitspapiere

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Klimaschutzabkommen von Paris (12. Dez. 2015)

Die UN-Klimakonferenz in Paris 2015 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 21st Conference of the Parties, kurz COP 21) fand als 21. UN-Klimakonferenz und gleichzeitig 11. Treffen zum Kyoto-Protokoll vom 30. November bis 12. Dezember 2015 in Paris statt. Den Vorsitz hatte der französische Außenminister Laurent Fabius. Am Abend des 12. Dezember wurde von der Versammlung ein Klimaabkommen beschlossen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C im Vergleich zu vorindustriellen Levels vorsieht. Um das gesteckte 1,5°-Ziel erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit zwischen 2045 und 2060 auf Null zurückgefahren werden und anschließend ein Teil des zuvor emittierten Kohlenstoffdioxids wieder aus der Erdatmosphäre entfernt werden. Das Klimaabkommen wurde am 5. Oktober 2016 durch Deutschland und die Europäische Union ratifiziert und trat am 4. November 2016 in Kraft.

Download
Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung.pdf
Klimaschutzplan 2050 der Zivilgesellschaft.pdf
Übereinkommen von Paris.pdf

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