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Gemeinschaftsfonds "Zukunftswege Ost"
Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet am 1. Juli 2024. Es sollen ab mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich. Erste Auszahlungen sind für September geplant. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner:innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.
Wer kann sich bewerben?
- gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
- ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden
Förderbereiche
- Austausch und Dialog
- demokratische Kultur
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Voraussetzung
Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Bewerbung
Anträge sind ausschließlich über das digitale Antragstool möglich.
Bitte sehen Sie von der vorherigen Übermittlung von Projektportfolios und Informationen mit Bitte um Einschätzung ab. Vielen Dank! Der Bewerbungsprozess ist schlank gestaltet und erfordert keine langen Ausführungen. Wir möchten damit alle Menschen mit Ideen in den Förderbereichen zur Einreichung ermutigen.
Ein Freistellungsbescheid ist erforderlich zur Einreichung.
Hier können Sie Ihre Idee einreichen.
Stiftung Bürger für Bürger
Bernburger Straße 4
06108 Halle (Saale)
Mail:
Web: www.zukunftswege-ost.de