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Art des Angebotes
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Frist: 01.10.2024
Zielgruppe: Vereine/Verbände/Initiativen, Sonstige/Verschiedene
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Kulturförderung Sachsen-Anhalt

Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur fördern kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen. Durch die Förderung soll das kulturelle Erbe des Landes gepflegt werden, das bürgerschaftliche Engagement gestärkt und die Entwicklung und die Breitenkultur gefördert werden.

Anträge werden von Personen, Vereinen der Institutionen entgegengenommen, dessen fördernden Maßnahmen einen räumlichen oder fachlich inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.
Die Anträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, für Kultur-Projekte der Industriekultur sind Förderanträge an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu richten. Beide Stellen bieten Beratungsdienstleistungen an.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet mit Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur ab. Zur fachlichen Einschätzung werden gutachterliche Stellungnahmen von Fachbeiräten, institutionell geförderte Landesverbände oder die Empfehlung einer Jury eingeholt.

Die Förderanträge werden bis zum 1. Oktober 2024 entgegengenommen. 

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