Aufgrund der Mitteilung der Landesverwaltung in der ersten Dezemberwoche 2021 an die BNE-Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen Förderanträge derzeit nicht entschieden werden können und dass mit einer Beschlussfassung zum Haushalt 2022 erst im Mai 2022 zu rechnen ist, hat die AG BNE des BÜNSA sich in einem Brief an die Fraktionen des Landtages, an den Ministerpräsidenten und an das Umwelt- und Finanzministerium gewandt.