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Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sie sind als Teil einer neuen „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung darauf ausgerichtet, die Armut zu beseitigen, den Planeten zu schützen und Wohlstand für alle zu sichern. Jedes der 17 Ziele umfasst spezifische Zielvorgaben (insgesamt 169), die bis 2030 erreicht werden sollen. Die EU war eine treibende Kraft hinter der Annahme der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Im Reflexionspapier (2019) liegt der Schwerpunkt auf den wichtigsten politischen Grundlagen für die Nachhaltigkeitswende. Dazu gehören unter anderem der Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft, die Korrektur der Ungleichgewichte in unserem Lebensmittelsystem, die zukunftssichere Gestaltung unserer Energieversorgung, unserer Gebäude und unserer Mobilität sowie die Gewährleistung einer gerechten Nachhaltigkeitswende, bei der niemand, auch keine Region, zurückgelassen wird. Im Fokus stehen auch die horizontalen Faktoren‚ die die Nachhaltigkeitswende unterstützen müssen, darunter Bildung, Wissenschaft, Technologie, Forschung, Innovation und Digitalisierung; Finanzen, Preisgestaltung, Steuern und Wettbewerb; verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, soziale Verantwortung von Unternehmen und neue Geschäftsmodelle; offener und auf Regeln basierter Handel: Politikgestaltung und -kohärenz auf allen Ebenen.
In dem Papier werden drei Szenarien vorgestellt, um die Diskussion über Folgemaßnahmen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung innerhalb der EU anzuregen. Diese Szenarien dienen der Veranschaulichung: Sie zielen darauf ab, verschiedene Ideen anzubieten und zu Diskussionen und zum Nachdenken anzuregen. Das letztendliche Ergebnis wäre wahrscheinlich eine Kombination bestimmter Elemente aus jedem Szenario. Die drei Szenarien sind:

  1. Eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, die als Richtschnur für alle Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen soll;
  2. Kontinuierliche Berücksichtigung der SDG in allen relevanten EU-Politikbereichen durch die Kommission, ohne Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Handeln:
  3. Stärkere Fokussierung auf das auswärtige Handeln bei gleichzeitiger Konsolidierung der derzeitigen Nachhaltigkeitsbestrebungen auf EU-Ebene.

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